Badeordnung

Info

INhalt

Werter Badegast

Der Schwimmbadverein Fraubrunnen heisst Sie herzlich willkommen in der Badi Fraubrunnen. Damit Ihr Besuch hier zur Erholung, zum Vergnügen und zum Erlebnis werden kann, bitten wir dich, dich an folgenden Ordnungsregeln zu halten.

  • Verhalte dich gegenüber anderen Badegästen anständig und rücksichtsvoll.
  • Benutze die Anlagen und Einrichtungen zweckgemäss und hinterlassen Sie diese sauber.
  • Befolge strikte die Anweisungen der Aufsichtspersonen.

Öffnungszeiten

Der Beginn und das Ende der Badesaison werden jeweils im Anzeiger für das Amt Fraubrunnen sowie im Veranstaltungskalender GIB8 publiziert. Aktuelle Informationen siehe auf der Homepage www.badifraubrunnen.ch.

Bei geöffnetem Schwimmbad ist die Fahne gehisst. Bei schlechter Witterung ist das Bad geschlossen. Auf der Homepage wird immer aktuell angezeigt ob das Bad offen oder geschlossen ist.

Normale Öffnungszeiten:

Täglich 09.30 – 20.00 Uhr

Die Badi ist bei jedem Wetter von 09.30 – 11.30 Uhr geöffnet.

Wir behalten uns vor, bei sehr schlechter Witterung die Badi früher zu schliessen.

Badebetrieb

Vor dem Baden und Schwimmen ist das Duschen obligatorisch. Nach dem Volleyballspielen ist gründliches Duschen besonders wichtig.

Kinder bis 10 Jahre ohne bestandenen Wassersicherheitscheck1 haben nur in Begleitung von Betreuungspersonen über 16 Jahren Zutritt zum Schwimmbad.

Kinder ab 8 Jahre mit gültigem Wassersicherheitscheck dürfen das Schwimmbad auch ohne eine Betreuungsperson über 16 Jahren besuchen.

Kinder bis und mit Ende der 6. Klasse, die nicht in Begleitung einer Betreuungspersonen über 16 Jahren sind, haben das Schwimmbad um 19.00 Uhr unaufgefordert zu verlassen.

Schulklassen sind während des Unterrichts im Schwimmbad von den Lehrpersonen zu beaufsichtigen. Auf die Bedürfnisse der übrigen Badegäste ist angemessen Rücksicht zu nehmen.

Beim Benützen des Sprungbrettes ist besondere Vorsicht geboten. Der Benützer des Sprungbrettes hat sich vor dem Absprung zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet.

Die Trennleinen dürfen nur in Absprache mit der Aufsichtsperson benützt werden.

Kinder mit Schwimmhilfen dürfen sich unter Beaufsichtigung im grossen Becken im Nichtschwimmerbereich aufhalten.

Das Planschbecken ist ausschliesslich für Kleinkinder bestimmt.

Zum Tauchen sind nur dafür bestimmte Gegenstände zu verwenden (z.B. Ringe, Stäbe, etc.).

1Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Kind ohne WSC die Schwimmfähigkeit vor Ort beweisen kann. Die Bestätigung der Wassersicherheit wird auf dem Bade-Abo vermerkt und ist so nur in der Badi Fraubrunnen gültig.

Im Schwimmbad ist verboten

  • Jegliche Verunreinigung der Anlagen und des Bassins.
  • Das Liegenlassen von Abfällen, insbesondere auch von Zigarettenstummeln und Kaugummis. Es stehen genügend Abfalleimer und Aschenbecher zur Verfügung. Altglas und PET-Flaschen sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
  • Das Ausspucken und Urinieren im Badewasser.
  • Das Hineinwerfen oder Hineinstossen von Personen ins Wasser.
  • Das Springen auf die Schwimminseln.
  • Das Springen vom Sprungbrett mit Schwimmhilfen.
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Das Ballspielen ausserhalb der gekennzeichneten Spielwiese.
  • Insbesondere ist das Springen ins Wasser von den Längsseiten verboten! Beim Springen von den Stirnseiten dürfen schwimmende Personen nicht gefährdet werden (z.B. durch zu nahes Eintauchen). Die Markierungen müssen unbedingt beachtet werden.
  • Die Benützung des Sprungbrettes durch mehrere Personen gleichzeitig ist verboten.
  • Das Baden ohne Badekleider oder mit Unterhose unter der Badebekleidung ist verboten. Das gilt auch für Kleinkinder.
  • Rauchen von Marihuana.
  • Musik abspielen mit Tonträgern.
  • Essen und Trinken innerhalb des Bassin Bereichs.

Zutrittsverbot

Für Unbefugte ist das Betreten und Benutzen des Schwimmbades ausserhalb der Öffnungszeiten verboten.

Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Hautausschlägen ist aus hygienischen Gründen der Zutritt zum Bassin untersagt.

Personen, die den Badebetrieb stören und/oder sich selber oder andere gefährden (z.B. Personen unter Suchtmitteleinfluss, Randalierer usw.) können durch die Aufsicht oder durch Vorstandsmitglieder aus der Badi gewiesen werden.

Haftung

Jede Person benützt die Badi auf eigene Verantwortung.

Die Besucher werden für selbstverschuldete Verunreinigungen oder Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen haftbar gemacht. Für Minderjährige haften deren Eltern oder deren gesetzliche Vertreter.

Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird jegliche Haftung abgelehnt. Wertgegenstände können bei der Aufsicht deponiert werden.

Parkplätze

Fahrräder, Mofas und Autos sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Auf die landwirtschaftlichen Kulturen ist Rücksicht zu nehmen.

Der Durchgangsverkehr auf der Strasse an der Badi vorbei darf nicht durch falsch platzierte Verkehrsmittel behindert werden.

Zuwiderhandlungen

Wer gegen diese Badeordnung oder gegen Weisungen der Aufsichtspersonen verstösst, kann mit Verwarnung, sofortiger Wegweisung aus dem Bad oder mit einem Zutrittsverbot für die laufende Saison bestraft werden.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Bezüglich Haftpflicht gelten die Bestimmungen des Obligationsrechts.

Schwimmbadverein Fraubrunnen, 16.06.2020